Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Rahmen dieses Rechtsgebietes beraten und vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich insbesondere Anleger und Verbraucher.

Gerne sind wir für Sie da, wenn z.B. Ihre Bank die Kündigung von Verträgen ankündigt oder ausspricht oder Sie Probleme mit Ihrer Bausparkasse haben.

Auch bei Ärger rund um Darlehen / Kredite, Bankkonten sowie Bauspardarlehen sind wir für Sie da.

Kompetent helfen wir Ihnen auch bei Bürgschaften.

Es ist wichtig, den Schaden schnellstmöglich zu begrenzen und Regressansprüche gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern, Banken, Initiatoren und Treuhändern durchzusetzen.

Wir sind seit dem Jahr 2000 auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Wir haben eine Vielzahl umfangreicher gerichtlicher Verfahren im gesamten Bundesgebiet geführt, einschließlich vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Rahmen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen haben wir bereits eine Vielzahl von Vereinbarungen mit regionalen sowie bundesweit tätigen Großbanken und Anlageunternehmen geschlossen.

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