Unsere erbrechtliche Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung und Vertretung von Erblassern als auch von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie sonstigen bedachten Personen.
Wir unterstützen und beraten Sie auch gerne bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.


